Anschrift: Birkenhof Loxstedt Kirchenstr. 3 27612 Loxstedt Telefon: 04744/90530 Fax: 04744/9053449 E-Mail: info.birkenhof@awo-cuxland.de Internet: www.awo-bremerhaven.de Institutionskennzeichen: 510335721 |
Pflege und medizinische Versorgung
1,5 gut
Umgang mit demenzkranken Bewohnern
1,0 sehr gut
Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
1,0 sehr gut
Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene
1,0 sehr gut
Befragung der Bewohner
1,1 sehr gut
Rechnerisches Gesamtergebnis
1,2 sehr gut
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Vollstationäre Pflege | 58 |
Leistungsangebote:
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Versorgungsschwerpunkte:
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Kooperation mit Ärzten |
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Hausärztliche Versorgung / Ärztenetz: | Allgemeinmediziner, Internisten, |
Fachärztliche Versorgung: | Gynäkologen, Psychiater, Urologen, Neurologen, Orthopäden, |
Zahnärztliche Versorgung: | Nein |
Weitere Kooperationen |
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Kooperation mit einer Apotheke für die Arzneimittelversorgung |
Ja |
Medizinische Versorgung § 119b SGB V | Nein |
Zahnmedizinische Versorgung § 119b SGB V | Nein |
Weitere Auskünfte der Pflegeeinrichtung | |
In unserer Einrichtung besteht freie Arztwahl und wir kooperieren grundsätzlich mit den Ärzten unserer Bewohnerinnen und Bewohner. Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Regelungen zur ärztlichen Rufbereitschaft und des Apothenkennotdienst bekannt. Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung erfolgt grundsätzlich über die Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung. Unsere Einrichtung arbeitet mit einer Apotheke zusammen. Wir informieren unsere Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige über die Möglichkeiten der ärztlichen, fachärztlichen und zahnärztlichen Versorgung sowie über das Bestehen von Kooperationsvereinbarungen. Wir stellen sicher, dass die Ärzte zu jeder Zeit Zugang zu unserer Einrichtung haben. Wir benennnen Ansprechpartner, die während des Arztbesuches ggf. hinzugezogen werden können und stellen die Pflegedokumentation für ärztliche Einträge bereit. Auf Wunsch unterstützen wir unsere Bewohnerinnen und Bewohner bei der Kommunikation mit dem Arzt. Für weitere Fragen zur ärztlichen Versorgung und Kooperationen stehen wir gerne unter der Tel.-Nr. 04744/90530 zur Verfügung |
vollstationäre Pflege - Allgemein
Die Höhe der Investitionskosten wird in der Regel von den Pflegeeinrichtungen in Vereinbarung mit den zuständigen Landesbehörden bzw. den Sozialhilfeträgern festgelegt und den Pflegekassen nur auf freiwilliger Basis mitgeteilt. Die hier genannten Werte können daher unter Umständen von den aktuellen Kosten abweichen. 1) Betroffene im Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss von 125,00 € monatlich im Rahmen des "Kostenerstattungsprinzips". 2)
Investitionskosten decken die Kosten des Gebäudes und dessen Instandhaltung (Kaltmiete) der Einrichtung ab. Die Höhe der Investitionskosten kann in einigen Regionen auch von der Räumlichkeit Ihrer Wahl abhängen. So können unter anderem Kriterien der Zimmergröße und Ausstattung Einfluss auf die Höhe der Investitionskosten nehmen. Investitionskosten sind i.d.R. durch den Heimbewohner zu tragen. In den einzelnen Bundesländer bestehen z. T. weitreichende Zuschussmöglichkeiten. 3) Ab 1. Januar 2017 haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen vom Pflegegrad unabhängigen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für den pflegebedingten Aufwand zu entrichten, damit der von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenanteil nicht mehr mit der Schwere der Pflegebedürftigkeit steigt. Das bedeutet, alle pflegebedürftigen Bewohner in den Pflegegraden 2 bis 5 bezahlen den gleichen Beitrag für die nicht von der Pflegeversicherung gedeckten Kosten. Darüber hinaus fallen auch weiterhin die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten an. |