Senioren- und Pflegeheim Gutshof Bostel
Vollstationäre Pflegeeinrichtung in 29229 Celle
Kontaktdaten
Name |
Senioren- und Pflegeheim Gutshof Bostel |
Anschrift |
Tränkeweg 3, 29229 Celle |
Telefon | 051417092800 |
Fax | k.A. |
E-Mail-Adresse | gutshof-bostel@medicare-pflege.de |
Internet | www.medicare-pflege.de |
Leistungsangebote und Versorgungsschwerpunkte
Leistungsangebote |
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Versorgungsschwerpunkte |
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Einrichtungsinformationen
Gesamt-Anzahl der Plätze | 99 |
- davon Anzahl der Plätze für Kurzzeitpflege: | 0 |
Entfernung zur nächsten Haltestelle (Bus, Straßenbahn, usw.) | ca. 200 m |
Institutionskennzeichen | 510336232 |
Preisinformationen
Preisinformationen für die vollstationäre Pflege
Zur Berücksichtigung des wohndauerspezifischen Zuschlags kann aus dem folgenden Auswahlfeld die bereits absolvierte Wohndauer in Jahren ausgewählt werden. Für die Preisauskunft eines zu planenden Neubezuges belassen Sie bitte die Voreinstellung „weniger als 1 Jahr“. Die Preisangaben sind Monatswerte.
Pflegegrad | eeE | Pflegeplatz | Unterkunft und Verpflegung | Investitionskosten | Eigenanteil gesamt |
---|---|---|---|---|---|
1 | - | 1.389,59 € | 694,49 € | 821,34 € | 2.780,41 € |
2-5 | 1.011,47 € | - | 694,49 € | 821,34 € | 2.375,50 € |
So setzen sich die Kosten im Pflegeheim zusammen:
Die Kosten für die vollstationäre Pflege setzen sich aus verschiedenen Einzelposten zusammen:
- Kosten für Pflege und Betreuung
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
- Ausbildungskosten
Wurde die Pflegebedürftigkeit von der Pflegekasse bestätigt und ein Pflegegrad (1 bis 5) zugeteilt, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Kosten für Pflege und Betreuung (inkl. Ausbildungskosten). Die restlichen Kosten müssen Sie selbst übernehmen (Eigenanteil).
Preis des Pflegeplatzes (bei Pflegegrad 1):
Bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1 liegen nur geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten vor. Sie haben daher nur einen eingeschränkten Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
In einer vollstationären Pflegeeinrichtung zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss zu den Kosten in Höhe von 125 Euro monatlich.
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (eeE) (bei Pflegegrad 2 - 5):
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil – kurz "eeE" – umfasst für eine vollstationäre Pflegeeinrichtung den Eigenanteil, der bei den Kosten für Pflege und Betreuung nicht vom Zuschuss der Pflegekasse abgedeckt ist. Der eeE ist in derselben vollstationären Pflegeeinrichtung für alle Pflegegrade (außer Pflegegrad 1) gleich hoch. Der im BKK PflegeFinder angezeigte eeE kann aufgrund von Rundungsdifferenzen geringfügig vom tatsächlich abgerechneten Wert der vollstationären Pflegeeinrichtung abweichen.
Preis des Pflegeplatzes (bei Pflegegrad 2 bis 5) inkl. Leistungszuschlag:
Die Pflegeversicherung zahlt für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 einen Zuschuss zu den Kosten für Pflege und Betreuung. Die Höhe des Zuschusses steigt mit dem Pflegegrad.
Zusätzlich gewährt die Pflegekasse einen weiteren Leistungszuschuss zum Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (eeE): Wohndauerspezifischer Zuschlag. Die Höhe dieses Leistungszuschusses hängt davon ab, wie lange der Pflegbedürftige bereits in einem Pflegeheim wohnt und ist wie folgt gestaffelt:
Dauer der vollstationären Pflege | Wohndauerspezifischer Zuschlag |
---|---|
bis einschließlich 12 Monate | 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils (eeE) |
ab 13 Monate bis einschließlich 24 Monate | 30 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils (eeE) |
ab 25 Monate bis einschließlich 36 Monate | 50 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils (eeE) |
ab 37 Monate | 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils (eeE) |
Weitere Erläuterungen zu den angezeigten Preisen:
Alle hier angegebenen Preise beziehen sich auf einen monatlichen Durchschnitt von 30,42 Kalendertagen (365 Tage / 12 Monate = 30,42 Tage / Monat).
Zu beachten ist, dass der angegeben pflegebedingte Preis des Pflegeplatzes beim Pflegegrad 1 die Kosten für Pflege und Betreuung sowie die Ausbildungskosten des Pflegepersonals zusammenfasst.
Unterkunfts- und Verpflegungskosten:
Das ist der mit dem Pflegeheim vereinbarte Betrag für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung in der vollstationären Pflegeeinrichtung. Der Betrag wird vom Pflegbedürftigen selbst gezahlt.
Investitionskosten:
Investitionskosten sind die Kosten des Gebäudes und dessen Instandhaltung einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Die Aufwendungen dafür werden auf einen monatlichen Betrag umgerechnet und jedem Pflegbedürftigen in Rechnung gestellt. Sie sind von den Pflegbedürftigen demnach in der Regel selbst zu zahlen. In den einzelnen Bundesländern bestehen ggf. Zuschussmöglichkeiten.
Die Investitionskosten werden nicht von den Pflegekassen verhandelt. Sie werden entweder durch die vollstationären Pflegeeinrichtungen selbst gemeldet oder vom Sozialhilfeträger mitgeteilt. Deshalb können die Angaben im BKK PflegeFinder von den tatsächlich in Rechnung gestellten Investitionskosten abweichen.
Eigenanteil gesamt:
Hierbei handelt es sich um den errechneten Betrag, den der Pflegebedürftige pro Monat an die Pflegeeinrichtung zu entrichten hat. Bei den Angaben zum Pflegegrad 1 wird der Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von 125 € abgezogen. Die angezeigten Beträge beziehen sich auf einen Aufenthalt während eines kompletten Kalendermonats. Bei Teilmonaten vermindert sich dieser Betrag entsprechend.
Allgemeiner Hinweis:
Die hier angegebene Preise dienen der Orientierung und sollen bei der Wahl einer vollstationären Pflegeinrichtung unterstützen. Die Betriebskrankenkassen empfehlen, ergänzend die Pflegeberatung (nach § 7a SGB XI) der Pflegekassen in Anspruch zu nehmen – sprechen Sie bitte hierfür ihre Pflegekasse (Krankenkase) an. Zudem können Sie sich bei den vollstationären Pflegeeinrichtungen direkt informieren.
Qualität der Pflegeeinrichtung
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zu geringe Fallzahl
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NPnicht pausible Angaben
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EFEinzelfall, nicht bewertet
Prüfungsart: Anlassprüfung (sonstige Hinweise)
Die folgenden Bewertungen sind das Ergebnis einer externen Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst/PKV-Prüfdienst.
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Konnte nicht geprüft werden
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Es liegt kein Ergebnis vor
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JA
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NEIN
- = JA
- = NEIN
- = sowohl als auch
- k.A. = Keine Angabe
Einbeziehung von Angehörigen
Kontakte der Einrichtung zum sozialen Umfeld/Quartier
Vertraglich vereinbarte Personalausstattung
Angabe der mit den Kostenträgern vereinbarten Stellenschlüssel:
Erläuterung: Angabe in Bezug auf Vollzeitstellen (Summe der Vollzeit- und Teilzeitstellen, entsprechend den Vollzeitäquivalenten) in Pflege und Betreuung, die am Stichtag der Übermittlung der Informationen über die Pflegeeinrichtung gilt. Die Angabe erfolgt mit einer Stelle nach dem Komma. Hierbei bleiben eventuell vorhandene andere Leistungsgrundlagen (bspw. ergänzende Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach §§ 53 ff. SGB XII) unberücksichtigt.
Erläuterung: Angabe des vertraglich vereinbarten Verhältnisses (Quotient) aus der Platzzahl der Einrichtung (Zähler) und Vollzeitstellen (Nenner). Die Vollzeitstellen werden berechnet als Summe der Vollzeit- und Teilzeitstellen, entsprechend der Vollzeitäquivalente. Die Angabe erfolgt mit zwei Stellen nach dem Komma. Niedrigere Werte entsprechen einer besseren vertraglich vereinbarten Personalausstattung.
Tatsächliche Personalsituation
Erläuterung: Angabe des tatsächlichen Verhältnisses von Kräften in Pflege und Betreuung zu Bewohnerinnen und Bewohnern insgesamt in Bezug auf eine Vollzeitstelle am Stichtag der Übermittlung der Informationen über die Pflegeeinrichtung. Die Vollzeitstellen werden berechnet als Summe der Vollzeit- und Teilzeitstellen, entsprechend der Vollzeitäquivalente. Die Angabe erfolgt mit zwei Stellen nach dem Komma. Höhere Werte entsprechen einer besseren tatsächlichen Personalausstattung.
Angaben zur Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Zusatzqualifikationen
Für die ärztliche und fachärztliche Versorgung bestehen Kooperationen mit folgenden Anbietern: