Anschrift: Caritas-Altenheim "Marienstift" Schillerstraße 40 85221 Dachau Telefon: 08131 56920 Fax: 08131 569233 E-Mail: ahdachau@caritasmuenchen.de Internet: www.caritas-altenheim-dachau.de Institutionskennzeichen: 510912526 |
Pflege und medizinische Versorgung
1,9 gut
Umgang mit demenzkranken Bewohnern
1,0 sehr gut
Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
1,0 sehr gut
Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene
1,0 sehr gut
Befragung der Bewohner
1,0 sehr gut
Rechnerisches Gesamtergebnis
1,4 sehr gut
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Vollstationäre Pflege | 95 |
Leistungsangebote:
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Versorgungsschwerpunkte:
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* Diese Information ist nur bei Einrichtungen verfügbar, für welche ein Transparenzbericht nach § 115 SGB XI vorliegt. |
Kooperation mit Ärzten |
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Hausärztliche Versorgung / Ärztenetz: | Allgemeinmediziner, Internisten, Hausärzte, |
Fachärztliche Versorgung: | Augenärzte, Dermatologen, Urologen, Gynäkologen, Psychiater, Neurologen, Orthopäden, HNO-Ärzte, |
Zahnärztliche Versorgung: | Ja |
Weitere Kooperationen |
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Kooperation mit einer Apotheke für die Arzneimittelversorgung |
Ja |
Medizinische Versorgung § 119b SGB V | Nein |
Zahnmedizinische Versorgung § 119b SGB V | Ja |
Weitere Auskünfte der Pflegeeinrichtung | |
In unserer Einrichtung besteht freie Arztwahl und wir kooperieren grundsätzlich mit den Ärzten unserer Bewohnerinnen und Bewohner. |
Zusammenarbeit mit Anbietern: |
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Weitere Auskünfte: | Kooperationsvereinbarung mit dem regionalen ambulanten Hospizdienst zum Einsatz von ehrenamtlichen Hospizhelfern. |
vollstationäre Pflege - Allgemein
Eventuell kann die Pflegeeinrichtung zusätzlich zum hier genannten Gesamtheimentgelt Investitionskosten erheben, deren Höhe uns jedoch leider nicht bekannt ist. 1) Betroffene im Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss von 125,00 € monatlich im Rahmen des "Kostenerstattungsprinzips". 2)
Investitionskosten decken die Kosten des Gebäudes und dessen Instandhaltung (Kaltmiete) der Einrichtung ab. Die Höhe der Investitionskosten kann in einigen Regionen auch von der Räumlichkeit Ihrer Wahl abhängen. So können unter anderem Kriterien der Zimmergröße und Ausstattung Einfluss auf die Höhe der Investitionskosten nehmen. Investitionskosten sind i.d.R. durch den Heimbewohner zu tragen. In den einzelnen Bundesländer bestehen z. T. weitreichende Zuschussmöglichkeiten. 3) Ab 1. Januar 2017 haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen vom Pflegegrad unabhängigen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für den pflegebedingten Aufwand zu entrichten, damit der von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenanteil nicht mehr mit der Schwere der Pflegebedürftigkeit steigt. Das bedeutet, alle pflegebedürftigen Bewohner in den Pflegegraden 2 bis 5 bezahlen den gleichen Beitrag für die nicht von der Pflegeversicherung gedeckten Kosten. Darüber hinaus fallen auch weiterhin die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten an. |